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Anhänger der Vorstellung, wonach die Abwesenheit staatlicher Strukturen eine Bedingung der Freiheit sei, haben sich mit folgendem Dilemma auseinanderzusetzen.
Wenn die Abwesenheit staatlicher Strukturen eine Bedingung der Freiheit ist, dann hat die Menschheit niemals Freiheit erfahren. Doch ist es möglich, Unterschiede, sagen wir, zwischen der BRD und der DDR zu erklären, ohne nichttriviale Merkmale der Freiheit zu berühren?
Tatsächlich kann man wohl mit großer Plausibilität argumentieren, dass die Freiheit gerade in Ländern besonders ausgeprägt ist, in denen staatliche Strukturen einen hohen Entwicklungsstand aufweisen, über sehr viel Macht verfügen und das gesellschaftliche Leben in starkem Maße durchdringen. Wer wollte die Auffassung in Frage stellen, dass staatliche Strukturen in den Vereinigten Staaten einen höheren Entwicklungsstand aufweisen, mit mehr Macht ausgestattet sind und das Leben der Menschen stärker durchdringen als dies für staatliche Strukturen in Mali gilt? Wer würde in Abrede stellen, dass in den Vereinigten Staaten ein höherer Grad an Freiheit herrscht als in Mali?
Angesichts dieses Dilemmas scheint es angebracht, dem Phänomen der Koexistenz von Staat und Freiheit größeres Augenmerk in der Forschung zu schenken.
Februar 2013
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