Image credit. Continued from Attempts at Liberty (4) - Themes - History and Attempts at Liberty (5) - Government and the State |
I may be able to use the below passage in a chapter on "History" or "The History of Freedom." The below account sketches the decline of the feudal order and the rise of of the French King and its collaborative partner the commercial class, the bourgeoisie. The story is pertinent as it exemplifies how the state is instrumental in creating conditions conducive to freedom. We see that conditions of greater freedom are in the interest of the re-consolidating French state and its partners in the commercially oriented urban elites.
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Die Herausbildung des
Nationalstaats - Frankreich
Gegen Ende des ersten Jahrtausends n. Chr. weist nichts
darauf hin, dass die dezentrale Ordnung des Feudalismus von völlig anderen
Organisationsformen der Herrschaft verdrängt werden wird. Doch schon um 1300
sieht sich der Feudalismus stark bedrängt durch Städtebünde wie die Hanse,
durch Stadtstaaten sowie den souveränen Territorialstaat. Wie zuvor der
Feudalismus werden sich schließlich auch die Hanse und die Stadtstaaten nicht
behaupten können im evolutionären Wettbewerb der Strukturen Maximaler Macht.
Es setzt sich der Vorläufer des modernen Nationalstaats
durch. Bevor wir die Gründe umreißen, die den Wettbewerbsvorteil des souveränen
Territorialstaats gegenüber Hanse und Stadtstaaten erklären, sei exemplarisch
am Beispiel des französischen Staats dargestellt, wie die neue Herrschaftsform
allmählich zum Durchbruch gelangt.
Um die Mitte des 11. Jahrhunderts macht sich eine erhebliche
Belebung der europäischen Wirtschaft bemerkbar. Der Fernhandel ist im Aufwind.
Das Wachstum der Handelsaktivitäten begünstigt die Vertiefung und Ausweitung
der Arbeitsteilung. Anzahl und Größe der Städte nehmen zu. Die Bewohner der
Städte entwickeln Interessen, die zum Teil stark von denen der Kirche und der alten
feudalen Ordnung abweichen. Die Städte bemühen sich daher um Unabhängigkeit und
gehen Allianzen mit gleich gesonnen Kräften ein, wie etwa dem nach Souveränität
strebenden Königtum. Ob sie den Weg der Autonomie einschlagen, sich in Bünden
zusammenschließen, oder mit einer zentralisierenden Autorität - dem
Gegengewicht zu Feudalherren, Kirche und Kaisertum - koalieren, ist von ihrer
eigene Größe und Stärke abhängig. Sieht man von den namhaftesten italienischen
Stadtstaaten ab, sind die wenigstens urbanen Zentren zu einem Alleingang in der
Lage. Die Handelsstädte des europäischen Südens stützen sich auf den Handel mit
Luxusgütern, die bei hohen Gewinnmargen in verhältnismäßig geringen Mengen
vertrieben werden, um so die Grundlage für eine Monopolstellung zu bilden. Der
Handel im europäischen Norden ist beschwerlicher. Es gilt große Mengen zu
niedrigen Margen umzuschlagen, so dass ein Hauptaugenmerk der Verbesserung der
Bedingungen gilt, unter denen Geschäfte vollzogen werden: Wettbewerbsstellung,
Transaktionskosten. Das Bürgertum unterscheidet sich stark von den Vertretern
der Kirche und des Feudaladels in seinen Auffassungen bezüglich rechtlicher
Grundsätze und Verfahrensweisen, der Statthaftigkeit von Handelsaktivitäten und
dem Wesen geschäftlichen Gewinns. Das nach Souveränität strebende Königtum
gehört zu den natürlichen Bündnispartnern des sich vom Feudalismus befreienden
Bürgertums.[1]
Die Wurzeln staatlicher Souveränität in Frankreich reichen
zurück in Zeiten als die Kapetinger Königsdynastie noch längst nicht imstande
ist, als Schutzherr des Reiches aufzutreten. Vorerst bedeutet „Außenpolitik“
für das Königtum Konsolidierung der Macht innerhalb des Reichs und das heißt:
Schacher und Krieg mit den inländischen Feudalherren. Unterstützung kommt aus
den Reihen der städtischen Bürger, die an neuen politischen Institutionen
interessiert sind, besonders wenn diese den Möglichkeiten des sich ausdehnenden
Markts entgegenkommen, sich angepasst zeigen an die Erfordernisse von Gewerbe
und Handel, und Rücksicht nehmen auf die Werte und den Lebensstil der aufstrebenden
kommerziellen Welt.
Die Übereinstimmung zwischen städtischen Bürgern und König
betrifft das Steuersystem, die öffentliche Verwaltung ebenso wie vielerlei
ideelle Gesichtspunkte. Das Königtum bemüht sich um ein transparentes und
berechenbares Steuersystem, das überdies ein Mitspracherecht für das städtische
Patriziat vorsieht.
Regelmäßige Steuereinnahmen wiederum erlauben es dem König,
die alte Feudalordnung zu untergraben, und den Widerstand des Adels und des
geistlichen Stands mit Kompensationszahlungen (Pensionen, Steuerbefreiung etc)
aufzuweichen. Dem Bürgertum bietet der König städtische Freiheitsrechte an, die
für viele Menschen einen Ausweg aus feudaler Knechtschaft eröffnen.
Die königlichen Steuerpächter (Eintreiber) und Vögte
(Verwaltungsbeamte) sind mit Anreizen versehen, die sie veranlassen, ihren
persönlichen Vorteil und den des Königs auf Kosten der feudalen und klerikalen
Gegenspieler zu suchen. Mit neuartigen Verwaltungspraktiken schafft der König
Spielraum für die aktive Beteiligung des Bürgertums an der Entscheidungsfindung
in vielen ihnen wichtigen Fragen. Die Justizverwaltung wird durchsichtiger
gestaltet und einer Standardisierung unterzogen. Die verwirrende Vielfalt,
Uneinheitlichkeit und auf persönliche, spezifische lokale
Abhängigkeitsverhältnisse gestützte Rechtsordnung des Feudalismus weicht
zusehends einer unpersönlichen, in Paris zentralisierten Systematik. Das
merkantile Bürgertum gelangt in den Genuss größerer Rechtssicherheit. Mit
seinen Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg öffnet sich der königliche
Verwaltungsapparat ganz bewusst der Bürgerschicht und dem niedrigen Adel,
während gleichzeitig Hochadel und Klerus an Bedeutung für die
Verwaltungsvorgänge im Reich verlieren.
Bedacht mit großzügigen Gehältern und Ruhegeldern, sind die
königlichen Inspekteure nicht ortsansässig, sondern reisen unentwegt im Lande
umher. Sie üben die vom König erwünschte Kontrolle aus, ohne selbst unter den
Einfluss lokaler Mächte zu gelangen.
Die französischen Bürger und der König stehen sich ideell in
vielen Belangen nahe und weichen darin von Feudalaristokratie und Geistlichkeit
ab. Sie favorisieren die Vertragsfreiheit gegenüber den starren, kaum
wandelbaren persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen des Feudalismus. Gegen
Gewohnheitsrecht und Gottesurteile treten sie für das Römische Recht ein, d.h.
für Systematisierung des Rechts (Kodifikation), klar definierte
Eigentumsrechte, Zulassung und Reglung von Zinszahlungen und gerichtliche
Urteile auf Basis von Indizien und Beweismitteln. In Konkurrenz zum Monopol der
Kirche, fördern beide Gruppen die Volkssprache, die Alphabetisierung der
Bevölkerung und die Popularisierung von Bildungswissen; in diesem Zusammenhang
übrigens erfolgt auch die Gründung von Universitäten. Der König nimmt für sich
die im Römischen Recht anzutreffende Kategorie der Souveränität in Anspruch. Er
wirkt der politischen Fragmentierung des Landes entgegen und sucht die
politischen Vorgänge einer zentralen königlichen Kontrolle zu unterwerfen, auch
um das Reich als die eine, unumstrittene Autorität gegenüber fremden Mächten
wirkungsvoll vertreten zu können. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist die
politische Zergliederung Frankreichs weitgehend überwunden. Dahin ist die
politische Autonomie des feudalen Hochadels, der früher zum Teil über regna, über eigene Königreiche herrscht
(Flandern, Normandie, Bretagne)[2]; von
ihrer einstigen Machtbasis bleiben der feudalen Aristokratie bis zur
französischen Revolution nur noch gewisse Privilegien, bis auch diese mit der
französischen Revolution endgültig verschwinden.[3]
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