Monday 18 January 2016

[History] - [1a - Pre-History of Freedom] - France - from Feudalism to Modernity


Image credit. Continued from Attempts at Liberty (4) - Themes - History and Attempts at Liberty (5) - Government and the State
I may be able to use the below passage in a chapter on "History" or "The History of Freedom."  The below account sketches the decline of the feudal order and the rise of of the French King and its collaborative partner the commercial class, the bourgeoisie. The story is pertinent as it exemplifies how the state is instrumental in creating conditions conducive to freedom. We see that conditions of greater freedom are in the interest of the re-consolidating French state and its partners in the commercially oriented urban elites.



Die Herausbildung des Nationalstaats - Frankreich

Gegen Ende des ersten Jahrtausends n. Chr. weist nichts darauf hin, dass die dezentrale Ordnung des Feudalismus von völlig anderen Organisationsformen der Herrschaft verdrängt werden wird. Doch schon um 1300 sieht sich der Feudalismus stark bedrängt durch Städtebünde wie die Hanse, durch Stadtstaaten sowie den souveränen Territorialstaat. Wie zuvor der Feudalismus werden sich schließlich auch die Hanse und die Stadtstaaten nicht behaupten können im evolutionären Wettbewerb der Strukturen Maximaler Macht.

Es setzt sich der Vorläufer des modernen Nationalstaats durch. Bevor wir die Gründe umreißen, die den Wettbewerbsvorteil des souveränen Territorialstaats gegenüber Hanse und Stadtstaaten erklären, sei exemplarisch am Beispiel des französischen Staats dargestellt, wie die neue Herrschaftsform allmählich zum Durchbruch gelangt.

Um die Mitte des 11. Jahrhunderts macht sich eine erhebliche Belebung der europäischen Wirtschaft bemerkbar. Der Fernhandel ist im Aufwind. Das Wachstum der Handelsaktivitäten begünstigt die Vertiefung und Ausweitung der Arbeitsteilung. Anzahl und Größe der Städte nehmen zu. Die Bewohner der Städte entwickeln Interessen, die zum Teil stark von denen der Kirche und der alten feudalen Ordnung abweichen. Die Städte bemühen sich daher um Unabhängigkeit und gehen Allianzen mit gleich gesonnen Kräften ein, wie etwa dem nach Souveränität strebenden Königtum. Ob sie den Weg der Autonomie einschlagen, sich in Bünden zusammenschließen, oder mit einer zentralisierenden Autorität - dem Gegengewicht zu Feudalherren, Kirche und Kaisertum - koalieren, ist von ihrer eigene Größe und Stärke abhängig. Sieht man von den namhaftesten italienischen Stadtstaaten ab, sind die wenigstens urbanen Zentren zu einem Alleingang in der Lage. Die Handelsstädte des europäischen Südens stützen sich auf den Handel mit Luxusgütern, die bei hohen Gewinnmargen in verhältnismäßig geringen Mengen vertrieben werden, um so die Grundlage für eine Monopolstellung zu bilden. Der Handel im europäischen Norden ist beschwerlicher. Es gilt große Mengen zu niedrigen Margen umzuschlagen, so dass ein Hauptaugenmerk der Verbesserung der Bedingungen gilt, unter denen Geschäfte vollzogen werden: Wettbewerbsstellung, Transaktionskosten. Das Bürgertum unterscheidet sich stark von den Vertretern der Kirche und des Feudaladels in seinen Auffassungen bezüglich rechtlicher Grundsätze und Verfahrensweisen, der Statthaftigkeit von Handelsaktivitäten und dem Wesen geschäftlichen Gewinns. Das nach Souveränität strebende Königtum gehört zu den natürlichen Bündnispartnern des sich vom Feudalismus befreienden Bürgertums.[1]

Die Wurzeln staatlicher Souveränität in Frankreich reichen zurück in Zeiten als die Kapetinger Königsdynastie noch längst nicht imstande ist, als Schutzherr des Reiches aufzutreten. Vorerst bedeutet „Außenpolitik“ für das Königtum Konsolidierung der Macht innerhalb des Reichs und das heißt: Schacher und Krieg mit den inländischen Feudalherren. Unterstützung kommt aus den Reihen der städtischen Bürger, die an neuen politischen Institutionen interessiert sind, besonders wenn diese den Möglichkeiten des sich ausdehnenden Markts entgegenkommen, sich angepasst zeigen an die Erfordernisse von Gewerbe und Handel, und Rücksicht nehmen auf die Werte und den Lebensstil der aufstrebenden kommerziellen Welt.

Die Übereinstimmung zwischen städtischen Bürgern und König betrifft das Steuersystem, die öffentliche Verwaltung ebenso wie vielerlei ideelle Gesichtspunkte. Das Königtum bemüht sich um ein transparentes und berechenbares Steuersystem, das überdies ein Mitspracherecht für das städtische Patriziat vorsieht.

Regelmäßige Steuereinnahmen wiederum erlauben es dem König, die alte Feudalordnung zu untergraben, und den Widerstand des Adels und des geistlichen Stands mit Kompensationszahlungen (Pensionen, Steuerbefreiung etc) aufzuweichen. Dem Bürgertum bietet der König städtische Freiheitsrechte an, die für viele Menschen einen Ausweg aus feudaler Knechtschaft eröffnen.

Die königlichen Steuerpächter (Eintreiber) und Vögte (Verwaltungsbeamte) sind mit Anreizen versehen, die sie veranlassen, ihren persönlichen Vorteil und den des Königs auf Kosten der feudalen und klerikalen Gegenspieler zu suchen. Mit neuartigen Verwaltungspraktiken schafft der König Spielraum für die aktive Beteiligung des Bürgertums an der Entscheidungsfindung in vielen ihnen wichtigen Fragen. Die Justizverwaltung wird durchsichtiger gestaltet und einer Standardisierung unterzogen. Die verwirrende Vielfalt, Uneinheitlichkeit und auf persönliche, spezifische lokale Abhängigkeitsverhältnisse gestützte Rechtsordnung des Feudalismus weicht zusehends einer unpersönlichen, in Paris zentralisierten Systematik. Das merkantile Bürgertum gelangt in den Genuss größerer Rechtssicherheit. Mit seinen Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg öffnet sich der königliche Verwaltungsapparat ganz bewusst der Bürgerschicht und dem niedrigen Adel, während gleichzeitig Hochadel und Klerus an Bedeutung für die Verwaltungsvorgänge im Reich verlieren.

Bedacht mit großzügigen Gehältern und Ruhegeldern, sind die königlichen Inspekteure nicht ortsansässig, sondern reisen unentwegt im Lande umher. Sie üben die vom König erwünschte Kontrolle aus, ohne selbst unter den Einfluss lokaler Mächte zu gelangen.

Die französischen Bürger und der König stehen sich ideell in vielen Belangen nahe und weichen darin von Feudalaristokratie und Geistlichkeit ab. Sie favorisieren die Vertragsfreiheit gegenüber den starren, kaum wandelbaren persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen des Feudalismus. Gegen Gewohnheitsrecht und Gottesurteile treten sie für das Römische Recht ein, d.h. für Systematisierung des Rechts (Kodifikation), klar definierte Eigentumsrechte, Zulassung und Reglung von Zinszahlungen und gerichtliche Urteile auf Basis von Indizien und Beweismitteln. In Konkurrenz zum Monopol der Kirche, fördern beide Gruppen die Volkssprache, die Alphabetisierung der Bevölkerung und die Popularisierung von Bildungswissen; in diesem Zusammenhang übrigens erfolgt auch die Gründung von Universitäten. Der König nimmt für sich die im Römischen Recht anzutreffende Kategorie der Souveränität in Anspruch. Er wirkt der politischen Fragmentierung des Landes entgegen und sucht die politischen Vorgänge einer zentralen königlichen Kontrolle zu unterwerfen, auch um das Reich als die eine, unumstrittene Autorität gegenüber fremden Mächten wirkungsvoll vertreten zu können. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist die politische Zergliederung Frankreichs weitgehend überwunden. Dahin ist die politische Autonomie des feudalen Hochadels, der früher zum Teil über regna, über eigene Königreiche herrscht (Flandern, Normandie, Bretagne)[2]; von ihrer einstigen Machtbasis bleiben der feudalen Aristokratie bis zur französischen Revolution nur noch gewisse Privilegien, bis auch diese mit der französischen Revolution endgültig verschwinden.[3]


[1] Spruyt, H. (1994), 76.
[2] Ebenda, 80.
[3] Ebenda, 105-108.

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