Sunday 15 April 2018

Free Trade (5) — David Ricardo's Argument in Favour of Free Trade (II) — Comparative Advantage

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This post is available only in German. For an English discussion of the below see Thirwall's Trade, Trade Liberalisation and Economic Growth, page 7ff., to be found here or a presentation at greater length here.

Zur Wiederholung: Ein Produzent A verfügt über einen komparativen Vorteil, wenn er ein Produkt unter geringerer Aufwendung von Ressourcen herstellen kann als ein anderer Produzent oder andere Produzenten. A produziert, sagen wir, 10 X und benötigt dafür nur 2 Y. Seine zwei Konkurrenten B bzw C benötigen jeweils 3 Y und 5 Y, um 10 X zu produzieren. A hat einen komparativen Vorteil gegenüber B und C.

Unter folgenden Bedingungen erbringt der Außenhandel Vorteile (Verfügbarkeit von mehr und günstigeren Gütern) der statischen Art, also solche die zustande kommen, obwohl die maximale Produktionsleistung – a1 und b1 – unverändert bleibt:

Von zwei Ländern hat das Land A einen komparativen Vorteil in der Produktion von X, während das Land Y einen komparativen Vorteil bei der Produktion von B hat. Unter diesen Umständen ist es vorteilhaft, wenn Land A sich auf die Produktion von X spezialisiert und Land B sich auf die Produktion von Y spezialisiert. 

Außenhandel zum Zweck des Tausches von X und Y zwischen diesen beiden Ländern empfiehlt sich, wenn 

  • (a) gemessen an der inländischen Nachfrage ein Überschuss des Gutes, bei dem ein komparativer Vorteil besteht, erwirtschaftet wird 

und 

  • (b) der Handelspreis – sagen wir 10 X für 5 Y – zwischen den inländischen Transformationsraten – sagen wir 10/8 in Land A und 10/2 in Land B – liegt.

Denn Land A muss nun nur noch 5 Y statt 8 Y aufgeben, um 10 X zu erhalten. Land B erhält 5 Y statt 2 Y für 10 X.

Betrachten wir nochmal diese beiden Schaubilder: 



Die gestrichelte Linie stellt die nach außen verschobene Produktionsmöglichkeitenkurve dar. Wenn Land A sich ganz auf die Produktion von Y, worin es einen komparativen Vorteil hat, konzentriert und den über die inländische Nachfrage hinausgehenden Ausstoß an Y gegen X, worin Land B einen komparativen Vorteil hat, eintauscht, kann nun Land A eine größere Menge an X durch Hergabe von Y erzielen, als wenn beide Produkte im Land A produziert werden würden.

Das Gleiche gilt mutatis mutandis für Land B. 

Was bedeutet diese Verschiebung der Produktionsmöglichkeitenkurve für das Wohlstandsniveau in beiden Ländern? 

Die etwas breiteren Kurven I und II sind Indifferenzkurven: Sie repräsentieren alle Kompromisskombinationen von X und Y, zwischen denen wir indifferent sind. Beispielsweise würden 2 Ferraris und 1 Haus bzw. 1 Ferrari und 2 Häuser auf einer Indifferenzkurve liegen, wenn es uns egal wäre, welche der beiden Kombinationen sich realisieren lässt.

In diesem Fall nehmen wir an, dass die Indifferenzkurven alle Kombinationen von X und Y darstellen, die vom Standpunkt des Wohlstands der Menschen in den beiden Ländern gleichermaßen erstrebenswert sind. 

Die sozial erwünschte Kombination von X und Y für Land A wird in der Zeit vor Spezialisierung (gemäß komparativem Vorteil) und Außenhandel durch den Punkt a angezeigt, an dem die Indifferenzkurve I die Produktionsmöglichkeitenkurve berührt. 

Nach Spezialisierung (gemäß komparativem Vorteil) und Außenhandel verschiebt sich die Produktionsmöglichkeitenkurve nach rechts außen und berührt auf entsprechend höherem Niveau die Indifferenzkurve II. Das heißt, die sozial erwünschte Kombination von X und Y, angezeigt durch den Punkt c, entspricht einem höheren Wohlstandsniveau, denn für die durch o angezeigte gleiche Menge an Y erhalten wir eine größere Menge an X als zuvor. Oder anders ausgedrückt, die in Y gemessenen Kosten von X sind gesunken, wir bekommen mehr X für Y. 

Das Gleiche gilt mutatis mutandis für Land B.

Bei Ausnutzung komparativer Vorteile sind die  gains from trade (Vorteile aus dem Außenhandel) nichts anderes als der positive Unterschied zwischen den Gütern, die man erhält und denen, die man aufgibt.

Im nächsten Post dieser Serie wenden wir uns den Annahmen zu, die dem auf der Theorie vom komparativen Vorteil beruhenden Argument für den Freihandel zugrundeliegen, und zeigen unter welchen Bedingungen diese Annahmen nicht erfüllt sind und daher das Plädoyer für den Freihandel nicht mehr „wasserdicht“ ist.

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